Der Hofnarr aus Bad Münster am Stein-Ebernburg informiert | Startseite
Deutsches (Klassen)Recht
an Hand eines Beispiels aus der Wirklichkeit:
Motto:
"Olim iudices, accusatores et advocates iuris servantur, hodie illi iurem proderent, illuderent, venderent et iustitia sepelirent."
„Früher dienten Richter, Ankläger und Anwälte dem Recht; heute verraten, verspotten und verkaufen sie es und tragen die Gerechtigkeit zu Grabe.“
<fkbheu 2010>
"Vor dem Gesetz sind alle Bürger gleich", so ließt man zumindest im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Landesverfassungen der deutschen Bundesländer; die Erfahrung aber zeigt, in unserem Land sind die Reichen und bestimmte Bevölkerungsgruppen gleicher.
Und bei genauerem Hinsehen muß man heute sogar feststellen, daß Ausländer, naturalisierte Deutsche und Deutsche mit Immigrationshintergrund die Verfassungsrechte sowie persönliche und sonstige Rechte von unseren Politikern und den Organen der Rechtspflege und -sprechung Verfassungs-, Persönlichkeitsrecht und sonstige Rechte ganz selbstverständlich und förmlich auf dem Silbertablett hinterhergetragen bekommen, während Staatsbürger mit einer deutschen Geburtsurkunde sich die gleichen Rechte in zeit- und nervenraubenden Gerichtsprozessen immer wieder neu erstreiten müssen.
Wußten Sie schon, daß es in unserem Land für einen gebürtigen Deutschen schlimmer ist, nachts um 03:00 Uhr in einer 300 Seelengemeinde bei nicht stattfindendem Verkehr und roter Ampel über den Zebrastreifen zu laufen, als wenn irgend ein Arzt in Deutschland seinen Patienten 6 Monate nicht behandelt, obwohl er selbst die Notwendigkeit einer (konservativen) Physio-Therapie ( KG ) in einem schriftlichen "Ärztlichen Zeugnis" beurkundet und deren durchschlagenden Erfolg erläutert?
Mitspieler in dieser Posse des "Kurfürstlich-Pfälzischen" Amtsgericht in Bad Kreuznach und des LG bzw. OLG Koblenz sind:
1. Herr Dr. med. (syr.) Said Schehadat als Medicator officinalis, den würde ich Ihn einen Medizinmann nennen, würde ich ja die ganzen Druiden, Goden und Schamanen auf der Welt beleidigen.
2. für die Staatsanwaltschaft des Amtsgerichtes Bad Kreuznach die sachbearbeitende Staatsanwältin Frau Frohn als willfähriger Paragraphenmamagei
3. ein anonymer rechtsmedizinischer Sachverständiger als anonymus Medicus curiosae juris prudentiae
- muß auch anonym bleiben, weil Bürger schließlich nicht wissen darf, gegen wen er sich gegebenenfalls zur Wehr setzen muß!
4. der Geschädigte, Herr Heuser (in der Folge Herr H.), Krankenpfleger und Heilpraktiker
5. die VHV Versicherngen Hannover, vertreten durch Frau Kresse als Domina assecurantiae minimalis
6. die Hausärztin des Herrn H., Frau Dr. med. Birgitt Keck als Medica silverstris et pratumnis
7. Herr Dr. med. E. Winschewski, Facharzt für Orthopädie, derzeit behandelnder Arzt als Mercator rerum IGLensis
8. Dr. jur. Trees vom OLG Koblenz
Mediziner, die sich bis hier her durchgekämpft haben, grüße herzlich ich mit der Formel: "Olim medici curantur, nunc medicatores et mercatores rerum IGLENSIS mutantur". Ich gebe ausdrücklich zu, daß es unter Ihnen selbstverständlich löbliche aber seltene Ausnahmen gibt.
Hier die entsprechenden Fakten:
Am 07.01.2005 befuhr Herr H. auf seinem Heimweg, vom Bahnhof her kommend, mit seinem Motor-Roller, der vorschriftsmäßig beleuchtet war, die Salinenstraße in Bad Kreuznach Richtung Bad Münster am Stein-Ebernburg.
Er war gerade im Begriff, die Schloßstraße zu queren, als eine junge Kraftfahrerin, mit ihrem Pkw aus Richtung Bad Münster kommend und auf der Spur für Linksabbieger haltend, plötzlich anfuhr, um für sie links in die Schloßstraße einzubiegen.
Bei der Gelegenheit fuhr sie Herrn H. um, wobei sie diesen verletzte und sein Fahrzeug zu einem Totalschaden machte (Bericht "Öffentlicher Anzeiger" vom 08.01.05).
Die Polizei Bad Kreuznach hat den Unfall aufgenommen und untersucht, die Pkw-Fahrerin wurde verwarnt, das Fahrzeug des Herrn H. wurde dahingehend untersucht, ob zum Zeitpunkt des Unfalls die Beleuchtung funktionierte, was bestätigt wurde. Außerdem wurde festgestellt, daß Herr H. mit Schutzhelm, schwerer Lederjacke, Motorrad-Handschuhen und Stiefeln vorschriftsmäßig bekleidet war.
Gegen 15:40 Uhr traf der von einem Passanten herbei telefonierte Krankenwagen der Johanniter ein, der Herrn H. zur Erstversorgung in das Krankenhaus der Diakonie verbrachte. Dort wurde er ab 16:00 medizinisch versorgt.
Auf Anraten des erstversorgenden Arztes der Klinik der Diakonie, begab sich Herr H. in die ärztliche Obhut der chirurgischen Praxis des Herrn Dr. med. (syr.) Said Schehadat, da noch eine MRT-Diagnostik erfolgen sollte.
Diese MRT-Untersuchung hat Herr Schehadat auch in die Wege geleitet. Nachdem Herr H. jedoch in das im Krankenhaus Marienwörth zur Verfügung stehende MRT-Gerät nicht hineinpaßte, die entscheidende Diagnostik also fehlschlug, endeten auch die diagnostischen und therapeutischen Bemühungen des Herrn Schehadat schlagartig.
Die ganze Therapie beschränkte sich in den nächsten 6 Monaten auf ein einmaliges Rezept für Tramadol (Schmerzmittel) und der stereotypen Wiederholung des Satzes: "Solche Verletzungen haben eben teilweise eine Heildauer von einem Jahr und mehr. Sie müssen halt die nötige Geduld aufbringen."
Jeder Versuch durch Herrn H., seine Beschwerden oder Beobachtungen vorzutragen, wurden spätestens nach 4-5 Worten von Herrn Schehadat abgewürgt und mit obigem Hinweis quittiert.
Alle Recherchen und Initiativen um von irgend einer Seite in dieser Situation noch Hilfe zu bekommen, gingen allein von Herrn H. aus.
Abb. 01
Mit dem "Ärztlichen Zeugnis" vom 03.03.05 (Abb. 01), welches der behandelnde Chirurg Dr. med. (syr.) Said Schehadat erstellte, beurkundet er gegenüber der gegnerischen Versicherung, daß er Herrn H. mit Krankengymnastik (KG) konservativ behandele und die Heilung komplikationslos verlaufe.
Nach seiner Meinung wäre weitere Krankengymnastik für einen Zeitraum von zwei Wochen erforderlich. Als Krönung macht er Herrn H. auch noch zum Rentner.
Während der beiden ersten Quartale des Jahres 2005, in der Herr Schehadat für die ärztliche Versorgung und Therapiemaßnahmen verantwortlich war, hat er für Herrn H. nachweislich nicht ein einziges Rezept für Physiotherapie ausgestellt, das sein Patient hätte nutzen können.
Außerdem wußte er schon am 03.03.05 zu berichten, daß am 24.05.05 die Heilung abgeschlossen sei.
Wie paßt dies zu seinem dauernden Hinweis seinem Patienten gegenüber, daß bei solchen Verletzungen eine Genesungszeit von einem Jahr und mehr nicht ungewöhnlich sei, und Herr H. sich gefälligst um Geduld bemühen solle. Hier zeigt sich wieder einmal recht anschaulich, daß gewisse Ärzte diagnostische Unwissenheit und dadurch bedingte therapeutische Ahnungslosigkeit durch eine nicht mehr zu überbietende Ignoranz und Aroganz ersetzen. Diagnostisch abgesicherte Therapien und ärztliche Zeugnisse/Gutachten scheinen bei älteren Menschen ohne hin vollkommen überflüssig zu sein.
Als ich meine Hausärztin, Frau Dr. med. Keck (Bad Münster am Stein), fragte, was Sie von der Aussage Ihres Kollegen Schehadat in seinem ärztlichen Zeugnis halte, kam lediglich ein Achselzucken. Und wenn ich Ihr von meinen Beobachtungen oder Beschwerden berichten wollte, wurde ich unterbrochen und mußte mir nichts erklärende Beschwichtigungen anhören. Der Gipfel war jedoch, daß Ihr einmal nichts Besseres einfiel, als mir wörtlich zu sagen: "Nun nehmen Sie sich mal zusammen, Herr Heuser, ich habe schließlich auch eine Rotatorenmanschettenruptur." - Himmel, was für eine fantastische ärztliche und therapeutische Meisterleistung.
Auch von Seiten meiner Hausärztin fand keinerlei Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung statt, die über ein MRT-Gerät verfügt, in das ich hinein passen würde, damit endlich eine Diagnose gesichert werden und dann eine vernünftige Therapie folgen kann. Hier das gleiche Denk- und Leistungsmuster wie bei Herrn Schehadat; "Paßt nicht in das MRT-Gerät des Krankenhauses Marienwörth; Diagnose erledigt, Therapie erledigt."
Die einzige Therapie, die ich meiner Hausärztin bestätigen kann, beschränkt sich auf die Therapie meiner Schmerzen, indem Sie mir in ausreichendem Maße Rezepte für Tramadol ausstellte.
Auch attestiere ich Ihr gerne, daß Sie in der Abfassung Ihres "Ärztlichen Zeugnisses" (Abb. 02) an die gegnerische Versicherung etwas schlauer war als Ihr Kollege Schehadat, indem Sie sich nicht festlegte, wann eine Therapie beendet sein würde.
Deshalb schlitterte meine Hausärztin ja auch nur um Haaresbreite an einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach vorbei. Aber die unwahre Aussage Ihres Facharzt-Kollegen hatte logischer Weise mehr Gewicht.
Abb. 02
Hier vermag ich nur noch auszurufen: "Der Eid des Hippokrates, er lebe hoch, so hoch, daß keiner mehr dran kommt."
Wenn mich in Zukunft ein Medizinmensch fragt, wie es mir geht, dann werde ich wohl zurückfragen: "Was wollen Sie denn hören?"
Nach ausführlichen Internetrecherchen stieß Herr H. schließlich auf das viel versprechende medizinische Curriculum (die medizinische Vita) des Herrn Prof. Dr. Loew von der Othopädischen Universitätsklinik Heidelberg, der dort unter anderem die Schulter- und Ellenbogenambulanz aufgebaut hat und leitet.
Damit eine schnelle Diagnostik mit anschließender Therapie erfolgen kann, hat der Rechtsanwalt des Herrn H. die gegnerische Versicherung darum gebeten, im Sinne einer Verringerung der Therapiezeit, einer Privatuntersuchung in Heidelberg zuzustimmen. Die VHV Hannover hat auf diese Bitte noch nicht einmal reagiert.
So kam es zu der für Kassenpatienten üblichen Wartezeit von März 2005 bis 22.06.2005. Vielleicht wäre ein früherer Termin ja zu erreichen gewesen, aber dazu hätte vielleicht der hier behandelnde Arzt S. Schehadat, die Angelegenheit in Heidelberg etwasdringlicher machen müssen; aber wie gesagt, er tat eben gar nichts.
Das keinerlei Therapie (außer der erwähnten Schmerztherapie) in den ersten beiden Quartalen 2005 durchgeführt wurden, belegen übrigens auch die getätigten Quartalsabrechnungen des Herrn Schehadat und der Frau Keck bei der KV Koblenz, die Herr H. über die Techniker Krankenkasse angefordert hat und ihm in Kopie vorliegen.
Abb. 03a
Abb. 03b
Anläßlich der Erstuntersuchung in der Orthop. Uni-Klinik Heidelberg am 22.06.05 kommt man dort (siehe Abb. 03a-b), zu einem ganz anderen Ergebnis, wie Herr Schehadat.
Hier wurde eine schon chronisch verlaufende Entzündung des Schultergelenkes und ein Impingement (Schulterenge)-Syndrom festgestellt mit großer Wahrscheinlichkeit einer Teilruptur der Rotatorenmaschette, was die sich täglich steigernden Schmerzen und Bewegungseinschränkungen erklärt.
Die erste therapeutische Hilfe wurde Herrn H. durch die Uni-Klinik Heidelberg zuteil und darüber ist er auch sehr erfreut und dankbar. Diese stellte nämlich Herrn H. das erste Rezept vom 22.06.2005 für folgende Behandlungen aus (Abb. 04 unten):
Abb. 04
1. 6x Physiotherapie
2. 6x Gerätetraining zum Aufbau atrophierter Muskulatur
3. 6x Ultraschallbehandlung zur Beseitigung von Verklebungen im Gewebe
Außerdem stellte die Klinik folgenden Behandlungsplan auf:
1. Zunächst Fortführung der Konservativen Therapiemaßnahmen (KG) inklusive Gerätetraining zur Kräftigung für einen Zeitraum von etwa einem halben Jahr.
2. 4-5malige Infiltration von Kortison unter das Schulterdach in Abständen von jeweils einer Woche wegen des chronischen Reizzustandes der Schulter
3. kurzfristige Therapie mit NSAR
Sollte sich dadurch im nächsten halben Jahr keine wesentliche Verbesserung des Zustandes zu erreichen sein, müsse das weiter Vorgehen besprochen werden.
Der Therapieplan der Uni-Klinik Heidelberg wurde bis zu den Weinachtsfeiertagen 2005 genauestens und konsequent eingehalten.
Erst nach dem Eingang des Befundes der Orthopädishen Universitätsklinik Heidelberg und nachdem Herr Schehadat auch nicht auf eine briefliche Bitte um Korrektur der unrichtigen Aussagen in seinem "Ärztlichen Zeugnis" reagierte, wurde ihm das Vertrauen entzogen und nach wirklich langem Abwägen im August 2005 Strafanzeige wegen Verweigerung ärztlicher Hilfe, Therapieverschleppung und falscher Aussage in einem ärztlichen Zeugnis bei der Staatsanwaltschaft am Amtsgericht Bad Kreuznach eingereicht.
Das Ergebnis des verlogenen ärztlichen Zeugnis von Herrn Schehadat und der Befundbericht der Uniklinik Heidelber veranlaßte die VHV Haftpflichtversicherung meiner Unfallgegnerin Frau Mitchell am 29. 06. 2005 zu folgender Abrechnung (Abb. 05):
Abb. 05
An dieser Stelle betone ich ausdrücklich, daß ich meiner Unfallgegnerin absolut keinen Vorwurf mache, den schließlich hat Sie sich nach dem Unfall gleich um mich gekümmert und mir versichert, wie leid ihr der Unfall tut; schließlich weiß ich nur zu gut, daß Sie keine Schuld an dem schäbigen und Menschen verachtenden Verhalten Ihrer Versicherung trift.
Hier sieht man, wie auch die VHV Befundberichte einseitig zu Ihren Gunsten nutzen will; aus einem gesunden Herrn Heuser, der in seinem bisherigen Leben noch nie in ärztlicher Behandlung wegen seine oberen oder unteren Extremitäten war, wird plötzlich nach dem Unfall ein alter Tattergreis, dem seine Arme und Beine schon mindestens 11 Jahre gequietscht haben müssen. Da muß wohl eine böse Fee mit dem Finger geschnippt und dies Herrn H. angetan haben. Ob diese Fee wohl Frau Ass. Kresse heißt?
Die ärztliche Betreuung übernahm ab Juli 2005 Herr Dr. med. E. Winschewski, Facharzt für Orthopädie in Bad Kreuznach.
Von dem Therapievorschlag der Universitätsklinik Heidelberg ist Herr Winschewski in soweit abgewichen, als ihm eine einmalige Infiltration von Kortison unter das Schulterdach ausreichend erschien, beim zweiten Besuch seiner Praxis setzte er lediglich eine Serie von fünf Quaddeln Lidocain und Vitamin B compl um das Schultergelenk herum.
In der Folge bot er mir noch eine Behandlung mit Akupunktur an, welche jedoch die Krankenkasse nicht übernehmen würde, wie Herr Winschewski mir sagte. Ich frage mich allerdings, wie man mit Akupunktur zwei völlig abgerissenen Sehnen an der Rotatorenmanschette befestigt. Hätte ich also zugestimmt, wäre dies gewesen, als hätte ich Geld verbrannt.
Natürlich hat er zu diesem Zeitpunkt noch nicht gewußt, daß ich seit dem 07.01.2005 mit völlig durchtrennter Supra- und Infraspinatussehne durch die Gegend laufe. Aber wen wundert das, hat doch jeder Arzt vom vorherigen die Verdachtsdiagnose einfach nur abgeschrieben und keinen hat es überhaupt interessiert, welcher Gesundheitsschaden wirklich vorliegt.
Es wurde vielmehr ohne abgeschlossene Diagnostik einfach nur mit langen Stangen im Therapienebel herumgestochert. Meine Gratulation den Damen und Herren von der medizinischen Fakultät. Ich bescheinige Ihnen hiermit eine Glanzleistung, die wirklich in das Bild der Altersdiskriminierung, ja, des Altersrassismus in unserer medizinischen Versorgung paßt.
Folgerezepte für die konservative Behandlung (Krankengymnastik) hat hat mir Herr Winschewski bis einschließlich 22.12.2005 ausgestellt.
Herrn Winschewskis Feststellung: "Man müßte mal ein MRT machen." führte jedoch nicht dazu, daß er mich in meinem Bemühen, eine geeignete Einrichtung zu finden, unterstützte.
Als ich ihn darum bat, mir wenigstens schriftlich eine Prognose über den etwaigen Verlauf der Beschwerden oder der Therapie zu geben, weil mich die Versicherung meines Unfallgegners bedränge, eine Abfindungserklärung zu unterschreiben. Lehnte er dies mit den Worten ab; "Ich kann ihnen keine Prognose geben, weil ich ja noch garnicht übersehen kann, bis wann die Behandlung beendet sein wird."
Na, ich weiß nicht, wenn dieser Auspruch nicht eine ganz fantastische Prognose ist.
Abb. 06
Im September 2005 berichtet die behandelnde Physiotherapeutin, Frau Christa Hesse (Bericht an den seit Juli 2005 behandelnden Orthopäden Dr. med. E. Winschewski Abb. 06), daß nach anfänglichen Verbesserungen und Fortschritten, jetzt eine Stagnation eingetreten ist und eine Besserung ohne weiter gehende Diagnostik nicht in Aussicht scheint, weil beim Muskelaufbautraining eine Erhöhung des Gewichtes an den jeweiligen Geräten über 5 kg nicht möglich ist, da auf diese Weise rezidivierende Bursitiden an der Bursa subdeltoidea und ein ständiges Anschwellen des Ellenbogengelenkes auf gut das Doppelte provoziert werden.
Um jedoch jede Chance der konservativen Behandlung zu gewährleisten, wurde die eingeschlagene Therapie bis 22.12.05 fortgesetzt, um die Zeit bis zur erneuten Vorstellung des Herrn H. in der Orthopädischen Universitätsklinik Heidelberg am 11.01.2006 zu überbrücken.
Ich gehe davon aus, daß der Bericht meiner Physiotherapeutin Herrn Winschewski recht wenig interessiert hat, da er diesen mir gegenüber nie erwähnt hat, noch mit meinen Beobachtungen verglichen und entsprechende Schlüsse, die Therapie oder Diagnostik betreffend, gezogen hat.
Abb. 07
Am 24.12.05 erreicht Herrn H. eine besondere Weihnachtsgabe(Abb. 07).
Nach Monate langer Bearbeitung wird Herrn H. auf seine Anfrage von der sachbearbeitenden Staatsanwältin, Frau Frohn, mitgeteilt, daß der rechtsmedizinische Sachverständige, wer immer das auch sein mag, zu der Auffassung gelangt sei, daß die 6-monatige Nichtbehandlung und die daraus resultierende Chronifizierung der Schulter- und Ellenbogenverletzung, als auch die Falschaussage des behandelnden Arztes Dr. med. (syr.) Said Schehadat in seinem ärztlichen Zeugnis vom 03.03.05 an die VHV Hannover, noch nicht einmal eine Fahrlässigkeit darstelle.
Man möge sich einmal vorstellen, welches Theater die gleiche Staatsanwältin veranstalten würde, wenn sich Herr H. als Krankenpfleger und Heilpraktiker leisten würde, bei einem Verkehrsunfall keine Erste Hilfe zu leisten oder einem ihm als Krankenpfleger anvertrauten Patienten die notwendige Versorgung und Behandlung verweigert hätte. Die gleiche Staatsanwaltschaft hätte mich der öffentlichen Medienerschießung frei gegeben.
Als akademischer Mediziner (mit Bestallung) darf man aber seinem Patienten durch 6-monatige Nichtbehandlung gesundheitlich und mit einem falschen ärztlichen Zeugnis auch noch wirtschaftlich Schaden zufügen.
Das entspricht auch voll und ganz medizinischer Ethik, dem Heilungsanspruch und dem so oft von Ärztinnen/ Ärzten für sich in Anspruch genommenen "Hippokratischen Eid". Nur zur Erinnerung : den kompletten Wortlaut des hippokratischen Eides finden Sie am Ende dieser Internetseite im Original und in der deutschen Übersetzung.
Wer das wohl noch geistig nachvollziehen kann?
Verwundert über dieses Verhalten eines Arztes und die Wertung durch einen Rechtsmediziner (schließlich auch ein Arzt) ist Herr H. nicht, hat er doch in seiner langjährigen Praxis in der ambulanten und stationären Kranken-, Altenpflege, Betreuung Schwerstbehinderter und in der Sterbebegleitung noch viel haarsträubendere Behandlungen und Unterlassungen an Patienten erlebt und mit diesen durchlebt.
Abb. 08a
Abb. 08b
Der Befundbericht (Abb. 08a-b) der Orthopädischen Universitätsklinik Heidelberg beinhaltet im Wesentlichen die Aussagen des Befundberichtes (Abb. 2), allerdings betont er noch einmal ausdrücklich die Notwendigkeit einer MRT-Diagnostik um die Art der Verletzung mit Sicherheit zu bestimmen.
Deshalb setzte Herr H. seine Recherchen nach einer geeigneten und Kassen zugelassenen Einrichtung mit aller Macht fort. Ich erwähne hier nochmals in aller Deutlichkeit, daß ich weder durch meine Hausärztin, noch durch meinen behandelnden Orthopäden in irgend einer Weise unterstützt wurde.
Der nachfolgende Befundbericht (Abb. 09) könnte hier nicht abgebildet sein, wäre nicht nach einem Jahr meiner Internetrecherchen und dem Bemühen meiner Krankenkasse endlich eine Diagnostik an einem offenen MRT-Gerät Wirklichkeit geworden.
Deshalb will ich an dieser Stelle meiner Krankenkasse, der TK (Techniker Krankenkasse), meinen Dank und meine Anerkennung aussprechen.
Abb. 09
Durch diesen Befund steht jetzt fest, daß Herr H. seit seinem Unfall mit komlett abgerissener Supra- und Infraspinatussehne herumläuft, und daß die zerrissenen Sehnenenden durch die lange Zeit (mehr als ein Jahr), welche seit dem Unfall vergangen ist, retrahiert sind.
Dadurch lassen sich auch der Hochstand des Humeruskopfes der linken Schulter, die rezidivierenden Entzündungen(Arthritiden) des Schultergelenkes und die Arthrose (Erodierungen) am Humeruskopf erklären, die durch Reibung bzw. Reizung des Humeruskopfes und der Rotatorenmanschette durch das Schulterdach entstehen.
Auf den Gedanken, das die Sehnen bei meinem Unfall in Mitleidenschaft gezogen wurden bzw. eventuell gerissen sein könnten, kam bisher nur meine Physiotherapeutin, die Ihre Beobachtungen auch in schriftlicher Form an den behandelnden Arzt mitteilte; leider aber ohne Eindruck auf den Behandler.
Meiner Physiotherapeutin. bei der ich mich angenommen fühlte und eine Therapeuthin fand, die etwas von ihrem Beruf versteht und einem das Gefühl vermittelte in guten Händen zu sein, will ich mich an dieser Stelle sehr herzlich bedanken.
Nach der 2. Vorstellung in der Orthopädischen Universitätsklinik Heidelberg und dem Abschluß der Diagnostik in der Praxis für diagnostische Radiologie und Neuroradiologie Dr. med. Handwerker in Karlstadt, setzte sich mein Anwalt mit der VHV Hannover in Verbindung ( Kopie des Schreibens Abb. 10) nachfolgend.
Abb. 10
Hierauf folgende Erwiderung durch die VHV (Abb. 11):
Abb. 11
Hier wird deutlich, daß es der VHV vollkommen gleichgültig ist, daß Ihr Abrechnungsersinnen vom Sommer 2005, auf 1. einer Verdachtsdiagnose und 2. einer Falschaussage in einem ärztlichen Zeugnis vom 03.03.2005 beruht.
Sie beharrt weiter auf Ihrer Abrechnung vom 21.07.2005, bei der sie davon ausgeht, daß meine Behandlung erfolgreich bis zum 24.05.2005 nach Aussage des Herrn Dr. med. (syr.) Said Schehadat beendet gewesen sei.
Daß meine Hausärztin in Ihrem Ärztlichen Zeugnis vom 02.03.2005 auf die Fragen im Block 4. a. wie lange die Behandlung noch andauern würde und 4. b. ist eine völlige Wiederherstellung zu erwarten in beiden Fällen antwortete, daß dies "nicht absehbar" sei. Aber diese Aussage läßt die VHV bei Ihrem Abfindungsversuch einfach unbeeindruckt außer Betracht.
Am 13.03.2006 steht noch die Therapiebesprechung in der Schulter- und Ellenbogenambulanz der Orthopädischen Universitätsklinik aus, wir werden berichten, sobald der entgültige Befundbericht mit Therapieplanung mir vorliegt.
Das erstaunlichste an der ganzen Angelegenheit aber ist die Tatsache, daß jeder mit der Behandlung befaßte Arzt im Verlauf des vergangenen Jahres mehrmals auf das eigenartige Anschwellen meines Ellenbogengelenkes beim Gerätetraining innerhalb meiner Physiotherapie auf gut das Doppelte und auf eine Knotenbildung auf der Außenseite des Gelenks aufmerksam gemacht wurde; aber das scheinen alle zu ignorieren. - Sie sehen mich fassungslos ob eine solchen Ignoranz.
Der Lacher des Tages
Neues aus der Staatanwaltschaft des "Kurfürstlich-Pfälzischen Amtsgerichtes" in Bad Kreuznach.
Befürchtet habe ich diesen Ausgang meiner Klage gegen Herrn Schehadat schon seit dem Schreiben der Staatsanwältin Fr. Frohn vom 20.12.2005 (Abb. 07).
Nach Meinung der Staatsanwaltschaft besteht in diesem Fall kein öffentliches Interesse, und so wurden die Ermittlungen eingestellt bzw. auf eine Anklage gegen Zahlung von € 300.- an die Gerichtskasse verzichtet.
Aber sehen Sie selbst (Abb. 12a-c):
Abb. 12a
Abb. 12b
Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Herrn Schehadat hat die Staatsanwältin, Frau Frohn, dankenswerterweise das Interesse der Öffentlichkeit selbst hergestellt, das sie in ihrer Begründung noch in Abrede stellt, weil Sie jetzt durch ihre Entscheidung die Kosten für meine Heilbehandlung meiner Krankenkasse, also der Öffentlichkeit (den Kassenmitgliedern) aufbürdet. Die Öffentlichkeit soll also jetzt für die Schlamperei eines Arztes, die Ignoranz einer Versicherung und der geistigen Impotenz einer Staatsanwältin bezahlen.
Im übrigen habe ich dem Abteilung Medizinrecht meiner Krankenkasse alle Dokumente für eigene Recherchen überlassen und habe ihm auch schriftliche Vollmacht gegeben, alle Untersuchungen zu tätigen, die mit den Folgen meines Unfalles und der Behandlung durch die Ärzte in Zusammenhang stehen.
Ich selbst unterrichte schon geraume Zeit die Bundesministerien der Justiz, der Gesundheit, des Inneren, die entsprechenden Redaktionen von Rundfunk, Fernsehen, und Printmedien über den Verlauf meines Falles; und ich werde dies auch fortführen. Und selbstredend werde ich meine diversen Internetseiten ständig auf den neuesten Stand bringen.
Fragen, die ich der Staatsanwaltschaft gerne stellen möchte:
1. Ab wann handelt ein akademischer Mediziner eigentlich fahrlassig?
2. Wo bleibt das gesetzliche Gebot zur Hilfe für diesen Personenkreis?
3. Warum liegt hier kein öffentliches Interesse vor? Ein Obdachloser, der in einem Laden sich ein Stück Wurst und Käse in die Taschen gesteckt hat, der kommt doch auch vor den Kadi; aber ach ja, verstehe, der kann ja auch keine € 300.- bezahlen, damit das Verfahren verworfen wird.
4. Darf ich jetzt davon ausgehen, daß ich auch mit € 300.- oder vielleicht weniger davon komme, weil ich als Krankenpfleger doch auch weniger verdiene, wenn ich meine Patienten vernachlässige? Da bin ich doch genauso wenig fahrlässig wie Herr Schehadat oder?
5. Vermute ich richtig, daß auch bei mir in einem solchen Fall kein öffentliches Interesse bestehen würde?
6. Dann verstehe ich nicht, warum Pflegepersonal bei beruflichen Verfehlungen immer gleich vor dem Gericht landet. Oder gelten für uns andere Maßstäbe als für die ach so ethisch-moralisch einwandfreien medizinischen Akademiker?
7. Also doch eine Klassen- bzw. Kassenjustiz, eine Justiz für wohlhabende, gepaart mit einer Altersdiskriminierung im Gesundheitswesen und auf dem Arbeitsmarkt?
8. Muß man in Deutschland befürchten, daß in künftigen Zeiten die Euthanasie für all jene gesetzlich verfügt wird, die zum Bruttosozialprodukt unseres Landes, aus welchen Gründen auch immer, nichts mehr beitragen können?
In der Altenpflege gibt es ja schon die schleichende Euthanasie; alles miterlebt und mit meinen Patienten mitgelitten. Da kommt es täglich vor, daß Ärzte und Ärztinnen einem die Krankenakten von Patienten auf den Schreibtisch werfen und dabei bemerken: "Haben Sie schon mal auf das Geburtsdatum geschaut?", wenn man versucht mit ihnen über eine Verordnung oder ein Hilfsmittel zu sprechen, das dem Patienten helfen würde sein Leben würdevoller und mit mehr Qualität zu leben.
Mein tägliches Stoßgebet:
"Der Himmel, bewahre mich vor der Heilkunst gewisser Halbgötter in weiß, vor den Segnungen unserer Alten- und Krankenpflege und vor willfährigen Paragraphenmama- und papageiern!"
Inzwischen liegt mir auch das gerichtsmedizinische Gutachten vor:
Wird fortgeführt.....!
Im Augenblick bereiten wir die Inhalte für diesen Bereich noch auf.
z. B. Kopien der Unterlagen dieses Verfahrens, Stellungnahmen von mit der Behandlung jetzt beteiligten Personen etc., die Sie dann alle auf dieser Seite einsehen können.
Schauen Sie also in den nächsten Tagen wieder vorbei, damit Sie sich wieder einmal von der hervorragenden Qualität unseres bundes-republikanischen Unrechtssystem (Mehrklassen-Recht) überzeugen können.
Wir werden Sie auf gewohntem Niveau informieren. Lassen Sie uns also noch ein wenig Zeit.
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Wenn Ihnen diese Schilderung eines durchaus üblichen "Einzelfalles" deutschen Rechtes gefallen haben sollte, dann wird Ihnen meine Seite -Altersdiskriminierung- mit Sicherheit auch sehr gut gefallen.
Sollten Sie nach einer Möglichkeit für offene Kernspintomografie mit Kassenzulassung in Ihrer Nähe suchen, dürfen Sie mich gerne anrufen. Die hierfür erforderlichen Daten finden Sie auf meiner Startseite.
Der Eid des Hippokrates:
Übersetzung ins Deutsche
Ich schwöre bei Apollon dem Arzt und bei Asklepios, Hygieia und Panakeia sowie unter Anrufung aller Götter und Göttinnen als Zeugen, daß ich nach Kräften und gemäß meinem Urteil diesen Eid und diesen Vertrag erfüllen werde:
Denjenigen, der mich diese Kunst gelehrt hat, werde ich meinen Eltern gleichstellen und das Leben mit ihm teilen; falls es nötig ist, werde ich ihn mitversorgen. Seine männlichen Nachkommen werde ich wie meine Brüder achten und sie ohne Honorar und ohne Vertrag diese Kunst lehren, wenn sie sie erlernen wollen. Mit Unterricht, Vorlesungen und allen übrigen Aspekten der Ausbildung werde ich meine eigenen Söhne, die Söhne meines Lehrers und diejenigen Schüler versorgen, die nach ärztlichem Brauch den Vertrag unterschrieben und den Eid abgelegt haben, aber sonst niemanden.
Die diätetischen Maßnahmen werde ich nach Kräften und gemäß meinem Urteil zum Nutzen der Kranken einsetzen, Schädigung und Unrecht aber ausschließen.
Ich werde niemandem, nicht einmal auf ausdrückliches Verlangen, ein tödliches Medikament geben, und ich werde auch keinen entsprechenden Rat erteilen; ebenso werde ich keiner Frau ein Abtreibungsmittel aushändigen.
Lauter und gewissenhaft werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren.
Auf keinen Fall werde ich Blasensteinkranke operieren, sondern ich werde hier den Handwerkschirurgen Platz machen, die darin erfahren sind.
In wieviele Häuser ich auch kommen werde, zum Nutzen der Kranken will ich eintreten und mich von jedem vorsätzlichen Unrecht und jeder anderen Sittenlosigkeit fernhalten, auch von sexuellen Handlungen mit Frauen und Männern, sowohl Freien als auch Sklaven.
Über alles, was ich während oder außerhalb der Behandlung im Leben der Menschen sehe oder höre und das man nicht nach draußen tragen darf, werde ich schweigen und es geheimhalten.
Wenn ich diesen meinen Eid erfülle und ihn nicht antaste, so möge ich mein Leben und meine Kunst genießen, gerühmt bei allen Menschen für alle Zeiten; wenn ich ihn aber übertrete und meineidig werde, dann soll das Gegenteil davon geschehen.
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