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Justizskandale
Stromkostenerstattung wird auf ALG II angerechnet
Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 24.07.2009 um 21:55 Uhr (Autor: pr, Sozialleistungen.info Newsletter)
Einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zufolge darf das Geld aus einer Stromkostenerstattung bei der Berechnung der Sozialhilfe als Einkommen bedarfsmindernd berücksichtigen werden (Az.: B 8 SO 35/07 R).
Im vom Gericht zu bewertenden Fall wurde einem Sozialhilfeempfänger die staatlichen Leistungen um 205 Euro gekürzt. Der zuständige Leistungsträger begründete dies mit der Rückerstattung zuviel gezahlter Stromkosten durch den Energielieferanten. Bei der Stromkostenerstattung handele es sich um Einkommen, welches bedarfsmindernd auf die Sozialhilfe anzurechnen sei.
Gegen diese Vorgehensweise ging der Hilfebedürftige juristisch vor. Das BSG wertete das Handeln der Behörde allerdings als mit der Rechtsordnung vereinbar. Die Rückzahlung sei durchaus als Einkommen auf die Sozialhilfe anzurechnen. Schließlich würden zum Einkommen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert zählen, die der Hilfebedürftige im Bedarfszeitraum erhalten habe.
Mein Kommentar:
Diese Betrachtungsweise des BSG ist ein Schlag ins Gesicht aller Transferzahlungs-Empfänger, denn im Regelsatz, aus dem die Stromkosten bestritten werden müssen, sind für einen modernen Haushalt lediglich unrealistische 20,74 Euro vorgesehen, was in der Regel ohnehin nicht reicht. Kommt eine Gutschrift beim Stromanbieter tatsächlich einmal zustande, dann mit Sicherheit aus Beträgen, die weit über 20,74 Euro gelegen haben.
Die Beträge über 20,74 Euro hat aber der ALG II- bzw. Sozialgeld-Empfänger in der ganzen Zeit weniger für beispielsweise Essen, Hygiene, Gesundheit oder Teilhabe am sozialen Leben verwenden können, auf das er aber laut Regelsatzverordnung der Hartz-IV-Gesetzgebung als Haushaltsvorstand Anspruch hat.
Im Umkehrschluß muß dann auch der Betroffene annehmen dürfen, daß die ARGEn Nachforderungen der Stromanbieter übernehmen müssen, denn sonst wäre dieses Urteil als rechtswidrig zu bezeichnen. Ich kann jedem Betroffenen nur empfehlen, solche Forderungen streitig auszutragen.
Müssen wir demnächst damit rechnen, daß es Gerichtsurteile geben wird, bei denen Empfänger von Transfer-Zahlungen dazu gezwungen werden, Kassenbons aufzubewahren und bei den ARGEn vorzulegen, damit das Rückgeld als Einkommen in Geld oder Geldeswert von der nächsten Transfer-Zahlung abgezogen werden kann?
Eine solche Amts- und Rechtsprechungspraxis ist typisch für Menschen in gut bezahlten, unkündbaren Berufshängematten und ohne jeglichem sozialen Gewissen. <fkbheu, BME 29.07.2009>
Der Badenia-Schrottimmobilien Skandal
Nach Informationen von «stern.de» will die Staatsanwaltschaft Mannheim die Betrugsermittlungen gegen den Ex-Finanzvorstand der Karlsruher Bausparkasse, Elmar Agostini, gegen Geldauflage einstellen. Sollte sich dies bewahrheiten, wäre dies ein weiterer Beweis für eine deutsche Kassenjustiz. erneut wäre der Beweis erbracht, daß in Deutschland die Einstellung und/oder der Ausgang von Gerichtsverfahren käuflich erworben werden kann.
Der so genannte Bankensenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hat sich in seiner letzten ruhmvollen Entscheidung im Badeniaskandal wieder einmal auf die Seite des Geldes gestellt. Wie die Römer schon sagten: "Nomen est omen."
Der Lobbyismus in Deutschland korrumpiert die dreigeteilten Gewalten (Legislative, Judikative und Exekutive) und schwingt sich zur vierten, alles überragenden Gewalt auf. Mit Geld kann man hierzulande Recht kaufen.
Dabei hatte die Staatsanwaltschaft Dortmund erst Ende 2006 Anklage wegen Betruges gegen die frühere Vermittlerfirma Heinen & Biege erhoben, wie die Online-Ausgabe des Hamburger Nachrichtenmagazins am Montag weiter berichtet.
Nach Erkenntnissen der Dortmunder Ermittler waren die Erwerber von Wohnungen im nordrhein-westfälischen Schwelm über den Wert der von Badenia finanzierten Immobilien und über angeblich sichere Miet-Renditen getäuscht worden. Im Kaufpreis hätten sich Provisionen und Abgaben verborgen, die an die Vermittlerfirma und an die Badenia weitergeleitet worden seien. Dies sei für die Käufer nicht erkennbar gewesen. Wiederholt verweise die Dortmunder Staatsanwaltschaft auf die «gemeinschaftliche Begehungsweise» des früheren Finanzvorstandes der Badenia, Elmar Agostini, mit den Geschäftsführern der Vermittlerfirma Heinen & Biege.
Laut Anklageschrift habe von Anfang an die Absicht bestanden, durch unrealistische Mietpoolausschüttungen überhöhte Renditen der Wohnungen vorzugaukeln. Dennoch will die Mannheimer Anklagebehörde Elmar A. nicht anklagen, sondern das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einstellen. Eine happige Anklageschrift «besagt überhaupt nichts», urteilte ein Sprecher der Mannheimer Staatsanwaltschaft. Entscheidend sei, «was hinten rauskommt».
Ich sage dazu: Sehr richtig - und ein dicker, fauler und korrupter Sesselfurzer scheißt halt einen großen Haufen auf das arme Volk.
Elmar A. erklärte «stern.de», er habe sich nichts vorzuwerfen. Gleichwohl wolle er auf den Deal der Mannheimer Staatsanwaltschaft eingehen und 25 000 Euro Geldstrafe bezahlen. Er sei gesundheitlich angeschlagen und wolle keinen langen Prozess. Seit rund fünf Jahren wird gegen Elmar Agostini und weitere Badenia-Verantwortliche ermittelt.
25000 Euro Geldstrafe gegen einen Betrugsschaden im dreistelligen Millionenbereich. Danach kann dann der neue Badeniachef (Dietrich Schroeder, Vorsitzender) den Mantel der Unschuld über sich und sein Bankhaus stülpen. Eija, popeija und backe backe Kuchen, und schon ist wieder alles klar auf Deutschlans Andrea Doria.
Wer sich als Politiker oder Richter nur einen Zentimeter Banken und Versicherungen nähert, entfernt sich meilenweit vom Verbraucher!
Wie macht man mit einer deutschen Bank ein kleines Vermögen?
Hausmüll wird auf der Mülldeponie und Schrottimmobilien werden beim Verbraucher entsorgt.
Oberlandesgericht urteilt über Badenia
Beteiligung am Betrug
Das Urteil hat es in sich: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Bausparkasse Badenia dazu verurteilt, einer Anlegerin alle Schäden aus dem Kauf einer so genannten Schrottimmobilie zu ersetzen (Az. 15 U 4/01). Bereits im November verkündeten die Richter ihr Urteil. Jetzt liegt die 113 Seiten starke Urteilsbegründung vor. Tenor: Badenia-Verantwortliche haben bewusst dazu beigetragen, Geldanleger systematisch über den Tisch zu ziehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wann der Bundesgerichtshof entscheidet, ist noch nicht absehbar. Unterdessen ermittelt die Staatsanwaltschaft Mannheim gegen Ex-Badenia-Finanzvorstand Elmar Agostini. In vielen anderen Fällen sind geschädigte Anleger bislang vor Gericht gescheitert. Sie haben jetzt doch noch gute Chancen, ohne Verlust aus dem Geschäft herauszukommen.
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