Jung will Verteidigungsfall bei Terrorangriffen ausrufen
Unser Verteidigungsminister will den Verteidigungsfall neu definieren und über diesen Weg offenbar auch den vom Verfassungsgericht untersagten Abschuß entführter Passagierflugzeuge ermöglichen. Jung stellte gestern mehreren Kabinettsmitgliedern in Berlin seine Pläne in einem neuen Weißbuch der Bundeswehr vor.
Obwohl im Soldatengesetz das Recht auf Befehlsverweigerung für den Fall von Befelen gegen geltendes Recht und gegen die Menschenwürde festgelegt ist, und dieses Recht dem Herrn Minister aus seiner eigenen Dienstzeit in der Bundeswehr bekannt sein muß, will er seinen Soldaten zumuten, Rechtsbrecher zu werden.
Wer dann aber, nachdem er einen solchen Befehl gegeben hat, feige vom Amt zurücktreten will und Soldaten den gebotenen Rückhalt verweigert, hat im Bundesverteidigungsministerium nichts zu suchen und gehört aus dem Amt entfernt. Kameradenschw......... braucht die Truppe nicht, schon garnicht an höchster Stelle.
Vielleicht hat aber der Herr Minister für willfährige Piloten schon eine Absprache mit der Richterschaft getroffen, die für diesen Fall einen Befehlsnotstand unterstellen. Das hätte doch ein besonders intensives "Geschmäckle".
Er selbst degradiert sich mit seinem Verhalten zu einem feigen Helfershelferlein von BIM Schäuble (CDU) bei seinem ständigen Bestreben, die Grunrecht unserer Verfassung immer weiter auszuhöhlen.
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Verteidigungsminister
Franz Josef Jung (CDU)
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BIM Schäuble schürt Angst mit "Atom-Bumm"
Rollt Deutschlands Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble mit seinen Hilfstruppen das Grundgesetz nieder?
Wenn Herr Schäuble in einem Stern-Interview sagt, die Unschuldsvermutung dürfe im Kampf gegen den Terror keine Bedeutung mehr haben, so verstößt er damit nicht nur gegen die Grundsätze römisch-griechischer Rechtsgeschichte, sondern sogar gegen die europäische Menschenrechtskonvention, die in Art. 6 Abs. 2 schreibt: „Bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld wird vermutet, daß der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte unschuldig ist.“
Äußerungen eines Ministers, die offen gegen die Menschenrechtskonventionen aber auch unser Grundgesetz verstoßen sind ein Skandal! Aber dieses hat in der jüngeren deutschen Rechtsgeschichte fast schon Tradition.
Wird noch ergänzt.....
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