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Tollhaus BA Nürnberg
Das Personalkarussell bei der BA
Berlin: Job-Centern laufen die Mitarbeiter weg

Den Jobcentern, die für die Betreuung der fast sieben* Millionen Hartz-IV-Bezieher zuständig sind, laufen die Mitarbeiter davon. Die Wechselquote liege »zwischen 20 und 30 Prozent« pro Jahr, sagte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA), dem Tagesspiegel (Montagausgabe).

Hintergrund sei unter anderem, daß die große Koalition keine Neuregelung für die Jobcenter beschlossen hat. Dies hatte aber das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluß Ende Dezember 2007 gefordert, in dem es die Mischverwaltung von BA und Centern für verfassungswidrig erklärt hatte.(ots/jW)

Anmerkung:

Die hohe Wechselquote liegt bestimmt nicht an der fehlenden Neuregelung durch die Bundesregierung, sondern eher an den überbürokratisierten und unmenschlichen Arbeitsanweisungen aus der BA Nürnberg, die neben der hohen Arbeitsbelastung durch "Sich selbt Verwaltung" und vor allem der menschenverachtenden Amtspraxis, die ihnen abverlangt wird, psychisch überfordert werden.

Diese Wechsler bzw. Abspringer erzählen uns oft genug, daß sie sich zum Schluß dafür schämten, wie sie Antragsteller und Beschwerdeführer zu behandeln angewiesen wurden und stellen sich uns als Referenten für die Weiterbildung unserer ehrenamtlichen Beistände und Sozialberater auf dem Gebiet der Sozialgesetzgebung, den BA-Dienstanweisungen und der geforderten Amtspraxis zur Verfügung.

* Zum allgemeinen Verständnis: in den 7 Millionen sind außer den Arbeitssuchenden alle Personen enthalten, die ohne zusätzliche Transferleistungen von ihrer Erwerbsarbeit nicht überleben könnten und von der BA alimentiert werden müssen. <fkbheu, 06.07.2009>



Chaos in der Bundesanstalt..?

Zu diesem Thema ein Schreiben des Vors. d. Hauptpersonalrates Einsiedler an den Vors. d. Vorstandes d. BA Nürnberg Weise



Der Inhalt des Briefes spricht für sich und bedarf keines weiteren Kommentars..!

Mitarbeiter der BA kritisieren eigene Behörde
Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 22.06.2009 um 13:05 Uhr VGW 1002

Angestellte der Bundesagentur für Arbeit (BA) fühlen sich durch ihre eigene Behörde in ihrer Arbeit behindert. Zu ihrer vorrangigen Aufgabe, nämlich der Arbeitsvermittlung, bleibe immer weniger Zeit. Dies berichtet der Spiegel in seiner Onlineausgabe.

Gegenüber dem Nachrichtenmagazin erheben BA-Mitarbeiter den Vorwurf, dass die Controlling-Praktiken der Bundesagentur zu einer Überlastung ihrer Angestellten führen würden. So seien etwa die bezüglich der Kunden zu erhebenden Daten teilweise “sehr spezifisch und kleinteilig”. Es erschließe sich nicht, wozu die Daten eigentlich benötigt würden.

Beispielsweise müssten häufig die zu vermittelten Erwerbslosen nicht nur nach Beruf und Alter sortiert werden, sondern es müsse auch für jeden einzelnen Arbeitslosen angegeben werden, ob dieser von der BA  bzw. den ARGEn beraten werden, ob er noch in einem Arbeitsverhältnis stehe oder ob er möglicherweise Alkoholiker sei. In Folge derartiger statistischer Erhebungen wird die  Arbeitsvermittlung vernachlässigt.

Bereits vor wenigen Wochen drückte Eberhard Einsiedler, Vorsitzender des BA-Hauptpersonalrats, seinen Unmut über das Controlling-System aus. In einem offenen Brief (siehe Seite oben) kritisierte Einsiedler, dass die Teamleiter zu “sinn- und hilflosen Zahlenproduzenten” degradiert worden seien.

Zudem habe der Hauptpersonalrat schon “seit einiger Zeit” den Eindruck, als wäre “nicht die Arbeit am und mit dem Kunden” das Kerngeschäft der BA, “sondern Controlling, Qualitätsmanagement und Steuerung”.

BA will Hartz IV Empfänger observieren
Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 04.06.2009 um 15:40 Uhr VGW 945

Eine interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) sorgt für Aufsehen. Der an sämtliche Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaften und Jobcenter gerichtete Rundbrief betont, dass ALG II Bezieher in Zukunft bei Betrugsverdacht auch von Detektiven überwacht werden dürfen.

Hier muß angemerkt werden, daß ehrenamtlich in der Sozialberatung Tätige den Eindruck gewinnen, als ob der Staat prinzipiell Antragsteller von Transferleistungen unter Generalverdacht stellten.

BA-Sprecherin Anja Huth verteidigt mögliche Observationsmaßnahmen: “Schon seit 2005 werden Leistungsempfänger bei schwerstwiegenden Verdachtsmomenten auch beobachtet. (Wirklich nur bei "schwerstwiegenden" Verdachtsmomenten) Die jetzt neu formulierten, aber nicht verschärften Kontrollvorschriften sind angeblich mit dem Bundesarbeitsministerium und mit dem Datenschutzbeauftragten des Bundes abgesprochen.”

Die BA habe mit der Anweisung auf die Kritik des Bundesrechnungshofes reagiert, der anmahnte, dass derartige Kontrollen im Gesetz bisher lediglich als Handlungsempfehlungen formuliert gewesen waren. Die Voraussetzungen für eine Observation seien in Form der Weisung nunmehr klar definiert.

In besagter Weisung werden Observationen als Maßnahme bei “Verdacht auf einen besonders schwerwiegenden Leistungsmißbrauch” beschrieben. In der Praxis genügt oft ein anonymer Anruf bei den ARGEn als Beweis schwerwiegenden Leistungsmißbrauchs.

Mehrere Erwerbslosen-Initiativen kritisieren das Verhalten der BA. So sei in der Weisung etwa die Rede davon, Zeugen und Sachverständige zu “vernehmen”. Damit maße sie sich Kompetenzen an, die selbst Strafermittlungsbehörden nicht hätten.

Zudem unterlasse es die BA darauf hinzuweisen, dass Personen nur dann befragt und angehört werden dürfen, wenn Daten nicht anders erhoben werden können. Die Bundesregierung müsse “den behördlichen Wahnsinn” stoppen.

Nachtrag: Inzwischen wurde die oben angesprochene Weisung der Bundesagentur für Arbeit auf Intervention des zuständigen Bundesministeriums geändert. Die umstrittene Passage zur geplanten Observation von Hartz IV Empfängern wurde gestrichen. Man wolle fragliche Sachverhalte nun lieber in einem persönlichen Gespräch klären, heißt es von Seiten der Bundesagentur für Arbeit.


Forschungsinstitut der BA: Hartz IV deckt nur die Grundbedürfnisse
Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 06.10.2008 um 09:49 Uhr VGW 403

Das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die im Rahmen des ALG II gezahlten Leistungen für eine Grundversorgung ausreichend sei, eine Teilnahme am kulturellen Leben jedoch verwehrt bleibe.

Das Sicherungsziel des Arbeitslosengeldes II könne insoweit als erreicht angesehen werden, teilte Bernhard Christoph, Leiter der im Rahmen der repräsentative Studie, für die 9400 Hartz IV Empfänger befragt wurden,  ernsthaft mit.

Allerdings stellte das Ergebnis auch dar, dass 6% der Befragten angaben, das zur Verfügung stehende Geld reiche nicht für eine warme Mahlzeit pro Tag. Probleme ihre Nebenkosten pünktlich zu bezahlen hätten 8% der Studienteilnehmer. Probleme sich in der kalten Jahreszeit mit Winterkleidung einzudecken haben nach den Forschungsergebnissen rund 20% der Studienteilnehmer.

Deutlich weitreichender seien die Einschränkungen im Bereich des kulturellen Lebens und der Freizeitbeschäftigung. 61% der Teilnehmer müssten danach auf Kinobesuche, 47% auf ein Auto verzichten. Eine Urlaubsreise von einwöchiger Dauer könnten sich gerade einmal 19% der Befragten leisten.

Das Ergebnis kann ich aus jahrelanger Tätigkeit in der ehrenamtlichen Sozial- und Pflegeberatung nur bestätigen. Mir fielen sogar noch weitere Punkte aus dem soziokulturellen Bereich ein, um diese Studie zu erweitern.

Ganz wichtig ist bei der Finanzproblematik, wenn in einem ALG II-Haushalt größere Haushaltsgeräte wie Herd, Waschmaschine usw. ersetzt werden müssen. Nach dem alten Sozialgesetz gab es in solchen Fällen nicht unerhebliche Zuschüsse, während jetzt nur noch Darlehen gewährt werden können, nicht etwa müssen.